Erklärt – Gremien in der Samtgemeinde Lühe

Die Samtgemeinde Lühe besteht aus den Mitgliedsgemeinden Grünendeich, Guderhandviertel, Hollern-Twielenfleth, Mittelnkirchen, Neuenkirchen und Steinkirchen. Die Samtgemeinde und alle Mitgliedsgemeinden haben jeweils einen Gemeinderat und eine gemeinsame Verwaltung.

 

Die Ratsmitglieder werden alle 5 Jahre durch die Kommunalwahlen bestimmt. In der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Bürgermeister/Bürgermeisterinnen (im Samtgemeinderat die/der Ratsvorsitzende) gewählt und die Mitglieder der Ausschüsse bestimmt. Darüber hinaus können ein Gemeindedirektor/eine Gemeindedirektorin gewählt werden, der/die die Verwaltungsaufgaben des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin übernimmt.

Der Gemeinderat beschließt über die grundlegenden Ziele der Entwicklung der Kommune und die Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll. Er erlässt Satzungen und Verordnungen und entscheidet über die Erhebung öffentlicher Abgaben, die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und über Flächennutzungs- und Bebauungspläne.

Der Gemeinderat überwacht die Durchführung der Ratsbeschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Jedes Ratsmitglied hat das Recht, in den Räten und Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu stellen oder Auskünfte in allen Angelegenheiten der Kommune zu verlangen.

Der Samtgemeinderat Lühe hat zu Beginn der Wahlperiode im November 2021 eine neue Struktur der Ausschüsse beschlossen.

Von den insgesamt 8 Ausschüssen ist der Samtgemeindeausschuss -oder auch Hauptausschuss genannt- mit besonderen Rechten ausgestattet. Dieser Ausschuss bereitet die Beschlüsse des Samtgemeinderates vor und befasst sich mit u.a. Verwaltungsangelegenheiten.

Jede Mitgliedsgemeinde entscheidet zu Beginn der Wahlperiode in einer konstituierenden Sitzung des Gemeinderates ebenfalls über die Ausschüsse und deren Besetzung und wählt den Bürgermeister bzw. die Bügermeisterin. In den Mitgliedsgemeinden wird mindestens ein Verwaltungsausschuss gebildet, der ähnliche Aufgaben hat wie der Samtgemeindeausschuss. In der Regel gibt es dann noch einen Ausschuss für Finanzen, einen Bau- und Wegeausschuss und einen Ausschuss für Jugend, Sport und Kultur.

Ort und Uhrzeit der Sitzungen aller Räte und Ausschüsse werden durch Aushang und im Ratsinformationssystem bekannt gegeben. An den Sitzungen der Räte und der Ausschüsse können die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden als Zuhörer/Zuhörerin teilnehmen. Nur die Sitzungen des Samtgemeindeausschusses bzw. der Verwaltungsausschüsse und gelegentlich einige vertrauliche Tagesordnungspunkte anderer Sitzungen sind nicht öffentlich. Am Ende einer Sitzung hat jede Bürgerin und jeder Büger das Recht Fragen zu stellen.

Haben Sie Fragen zur Ratsarbeit? Sie können sich jederzeit gern [hier] an unsere Ratsleute wenden.