Wirtschaft, Kleingewerbe und Dienstleistungen müssen in der Samtgemeinde Lühe integriert gefördert werden, also unter Beachtung der sensiblen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Alten Landes. Dieses Ziel ist durchaus mit der angestrebten Klimaneutralität der Samtgemeinde Lühe bis 2035 und dem Status des Alten Lands als Welterbe zu vereinbaren.
Was bisher geschah
Zu Beginn der laufenden Wahlperiode forderten die GRÜNEN, dass sich die Samtgemeinde mehr um die Förderung der heimischen Wirtschaft kümmere, und stellten im Samtgemeinderat einen Antrag für die Einführung eines Wirtschaftsausschusses. Mit Erfolg: Seit Ende 2016 gibt es den Finanz- und Wirtschaftsausschuss, der allerdings noch nicht so recht mit Leben gefüllt wurde.
Wie es weitergehen soll
Die beschriebene integrierte Förderung ist Aufgabe des Wirtschaftsausschusses. Die Vernetzung von Informationstechnologie und Wirtschaft unter dem Stichwort Industrie 4.0 lässt darüber hinaus völlig neue Berufsbilder und Dienstleister entstehen, die bei gesicherter Breitbandversorgung in der Nähe der Großstadt Hamburg ideale Arbeits-, Lebens- und Wohnbedingungen im Alten Land vorfinden. Wir müssen Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen z. B. durch eine Beratungsstelle im Rathaus aktiv unterstützen und die Wirtschaftsförderung Landkreis Stade GmbH stärker einbinden.
Wir wollen eine Initiative zur Ansiedlung von Technologieunternehmen, die unsere Infrastruktur in der Metropolregion Hamburg schätzen, ohne den Charakter oder die Kultur des Alten Landes zu stören. Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die Bewerbung unserer Region zum Welterbe, denn sie dient nicht nur dem Obstbau mit besseren Vermarktungschancen der heimischen Produkte oder als Alleinstellungsmerkmal für den „Urlaub in der Welterberegion“, sondern erlaubt auch eine zeitgemäße Verbindung von Moderne und Tradition.
Großprojekte sollten allerdings auf die vorhandenen Gewerbeflächen beschränkt bleiben, schon wegen der problematischen Verkehrssituation mit wenigen, überlasteten Straßen und der schon jetzt massiven, unzumutbaren Störungen der Bürgerinnen und Bürger. Die Flächennutzungsplanung muss umwelt- und menschengerecht ausgerichtet sein.