In der Ratssitzung am 21. November 2023 wurde der nächste Schritt zur Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Anlage in Mittelnkirchen durch den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gegangen.
Nach unserer Ansicht ist der Reifegrad des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrar-Photovoltaikanalage in Mittelnkirchen“ zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei weitem noch nicht ausreichend. Der Stand der uns vorliegenden Dokumente spiegelt kein präzise umrissenes Projekt des Vorhabenträgers wider (vgl. §12 BauGB). Der Vorentwurf enthält Inkonsistenzen, inkorrekte und unpräzise Angaben sowie Verweise auf fehlende Gutachten.
Wir als Fraktion befürworten das Projekt ausdrücklich, sind uns aber der Verantwortung bewusst, schon zu Projektstart für klare Ziele und Abstimmungen zu sorgen. Aus diesem Grund haben wir in der Ratssitzung beantragt, den Beschuss zur frühzeitigen Beteilung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nicht zu fassen. Dieser Antrag wurde von der Mehrheit im Rat (4 Ja-, 6 Nein-Stimmen) abgelehnt und führte somit dazu, dass die öffentliche Beteilung auf den Weg gebracht wurde (6 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung).
In der Präsentation des Vorhabenträgers ist darauf hingewiesen worden, dass die Gemeinde Mittelnkirchen durch die freiwillige Zahlung nach § 6 EEG (0,2 Cent pro erzeugter kWh) und die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen (nach ca. 12 Jahren Betrieb) finanziell partizipiert. Außerdem ist den Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung in Aussicht gestellt worden, die wie folgt skizziert wurde:
- direkte Investitionsoption an dem Solarpark ab 10.000 Euro bei einer jährlichen Verzinsung von 5% (gilt für alle Bürger*innen der Gemeinde)
- unentgeltliches Solaranlagen-Angebot mit einer Nennleistung von bis zu 5 kWp (Solarmodule, 1x Wechselrichter, und 1x Heimspeicher max. 5kWh eines branchenüblichen Herstellers, keine Montageleistung); gilt für direkt betroffene Haushalte, jedoch für max. 130 Haushalte und ausschließlich für Privatkunden
- alternativ für Haushalte, die bspw. bereits eine Solaranlage besitzen: jährliche Rückvergütung iHv. 8 ct/kWh, beschränkt auf 5.000 kWh/a, sprich 400 €/a (für 20 Jahre)
Auf Nachfrage wären auch alternative Beteiligungsformen (z.B. Unterstützung beim Aufbau von E-Carsharing/Dorfstromer) denkbar.
Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden das Vorhaben weiter konstruktiv unterstützen und hoffen dabei, so einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und in der Gemeinde Mittelnkirchen mittelfristig für stabilere Finanzeinnahmen zu sorgen.