Klimaschutz vor Ort

Unser gegenwärtiges Handeln entscheidet, ob wir das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens von 2015 erreichen. Ob wir auch in der Samtgemeinde Lühe unsere Existenzgrundlagen erhalten und eine lebenswerte Zukunft für uns und für kommende Generationen sicherstellen, liegt in unserer Hand. Das Bundesverfassungsgericht nimmt uns als Kommune und damit als Mitglied des Staates mit seiner Entscheidung vom 24. März 2021 sogar in die Pflicht, die künftigen Generationen durch unser gegenwärtiges und künftiges Handeln vor den Folgen des Klimawandels besser zu schützen.

Was bisher geschah

Die Samtgemeinde Lühe verabschiedete im Jahr 2015 das „Klimaschutzkonzept Altes Land und Horneburg“ und verpflichtete sich zur Umsetzung der dort definierten Klimaschutzmaßnahmen. U. a. wurde das konkrete Ziel definiert, den CO2-Ausstoß bis 2020 gegenüber dem Jahr 2012 um 20 % zu reduzieren. Hierzu sind in den zurückliegenden fünf Jahren die folgenden Maßnahmen gestartet und umgesetzt worden:

  • Einrichten eines interkommunalen Klimaschutzmanagements
  • E-Carsharing „Dorfstromer“ wurde 2018 gegründet und betreibt im Juni 2021 bereits zehn Fahrzeuge
  • Zusammenarbeit mit Schulen „Energiesparen macht Schule“
  • Energetische Maßnahmen (Dämmung, Fensteraustausch) bei der Sanierung der Sporthalle Striep
  • Umrüstung auf LED-Beleuchtung weitestgehend abgeschlossen (z. B. ist in Neuenkirchen der Stromverbrauch dadurch halbiert worden)

Wie es weitergehen soll 

Die bisherigen Anstrengungen der Samtgemeinde Lühe reichen dennoch bei weitem nicht aus, um die gesetzten Ziele zu erfüllen.

Das vereinbarte Controlling, das die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes überprüfen und ggf. anpassen sollte, wurde bis heute – sechs Jahre nach Unterzeichnung – nicht implementiert. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, den CO2-Ausstoß der Samtgemeinde gegenüber 2012 zu quantifizieren. Wir GRÜNE fordern, ein solches Controlling schnellstmöglich in die Wege zu leiten.

Außerdem ist es unabdingbar und überlebensnotwendig, dass die Samtgemeinde Lühe bis zum Jahr 2035 klimaneutral wird. D. h. die jährlichen Treibhausgas-Emissionen in der Samtgemeinde Lühe müssen bis zum Jahr 2035 pro Einwohner und Einwohnerin in den Bereichen Verkehr, Wirtschaft, Haushalt und Kommunen auf nahezu null reduziert werden. Dies bedeutet, dass unser Energieverbrauch gesenkt werden muss und gleichzeitig eine Umstellung auf eine CO2-neutrale Energieerzeugung erforderlich ist. Auf beiden Seiten sind viel Arbeit und ein entschlossenes Vorgehen gefordert.

Wir fordern, kurzfristig und schnellstmöglich die folgenden Maßnahmen auf kommunaler Ebene zu initiieren:

  • Beschluss der Politik, dass die Samtgemeinde Lühe bis zum Jahr 2035 klimaneutral wird (Resolution zur Klimakrise)
  • Sofortige Implementierung einer CO2-Bilanzierung und eines Energie-Monitorings sowie einer Überprüfung des gesamten Klimaschutzkonzeptes
  • Einführung einer Klimarelevanzprüfung in künftigen kommunalen Beschlussvorlagen und Schaffung der dazugehörigen Verwaltungsstrukturen; alle künftigen Ratsbeschlüsse müssen auf Klimaneutralität und Nachhaltigkeit überprüft werden und ausgerichtet sein
  • Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen in Neubaugebieten durch entsprechende Vorgaben in künftigen Bebauungsplänen
  • Anpassung existierender Gestaltungssatzungen und Schaffung finanzieller Anreize für die Photovoltaikinstallationen auf vorhandene Gebäude (z. B. durch Erlass der Grundsteuer für drei Jahre)
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden (Dorfgemeinschaftshäuser, Rathaus, Schulen, Turnhallen usw.)
  • Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen für E-Autos in Wohngebieten inkl. Lademöglichkeit
  • Sanierung des öffentlichen Gebäudebestands (Wärmedämmung, Fenster und Heizungserneuerung)
  • Umstellung der öffentlichen Energieversorgung auf Strom aus regenerativen Quellen
  • Beteiligung an bzw. Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft (BEG, siehe Energie)
  • Ausbau des ÖPNV, autonome Kleinbusse, Priorisierung des Radverkehrs und der Elektromobilität (siehe auch Mobilität)